Spielbetrieb unter Coronaregeln

Auswirkungen auf den Spielbetrieb unter Coronabedingungen – ab 24.11.21

Im Westfälischen Tennis-Verband bedeutet das für den Mannschafts- und Turnierbetrieb folgendes:

Teilnahmeberechtigt für den Wettspielbetrieb sind:

  • Immunisierte Personen (2G-Regel – geimpft oder genesen) mit entsprechenden Nachweisen.
  • Personen, die nicht immunisiert sind, benötigen einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.
  • Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis n. § 2 (8) Satz 2 verfügen \[Antigen Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden].

Die beiden Mannschaftsführerinnen oder Mannschaftsführer haben vor Spielbeginn mit Eintragung der Aufstellung die entsprechenden Nachweise zu kontrollieren. Hierzu kann z.B. die CovPassCheck-App des Robert Koch-Instituts verwendet werden. Das Vorliegen der Zertifikate aller Teilnehmenden ist auf dem Spielberichtsbogen unter „Bemerkungen/Sonstiges“ zu vermerken und damit zu bestätigen.

Für Zuschauer und Begleitpersonen gilt ebenso die 2G-Regel. Personen (Aktive und Zuschauer), die keinen entsprechenden Nachweis erbringen können, dürfen die Halle nicht betreten.

Unabhängig davon ist es Hallenbetreibern möglich, über ihr Hausrecht weiter einschränkende Richtlinien zur Nutzung ihrer Halle, beispielsweise eine sogenannte „2G-Regelung“, aufzustellen. Auch bleiben die zuständigen örtlichen Behörden befugt, im Einzelfall über die Schutzverordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen anzuordnen.

Der WTV rät deswegen dazu, sich im Vorfeld individuell beim jeweiligen Hallenbetreiber darüber zu informieren, welche Regelungen und Hygienemaßnahmen im Einzelfall lokal zur Anwendung kommen bzw. eingefordert werden.

Räumliche Vorkehrungen:

Hallenbetreiber haben geeignete Vorkehrungen zur Hygiene- und zum Infektionsschutz in allen Räumlichkeiten sicherzustellen. Alle Teilnehmenden eines Wettspiels haben diese Vorkehrungen zu beachten und diesen Folge zu leisten.

Quelle u. weitere Infos: Webseite des WTV

Die Spielordnung in der Halle des TC Kaunitz ist hier herunterladbar als PDF.